PRÜFSTELLEN FÜR STROM, GAS UND WASSER
Wir sind Träger von drei staatlich anerkannten Prüfstellen für Messgeräte
Unsere staatlich anerkannten Prüfstellen für Strom, Gas und Wasser übernehmen hoheitliche gesetzliche Aufgaben und erfüllen die hohen gesetzlichen Anforderungen, die durch Eichbehörden überwacht werden.
Die Aufsicht und das Direktionsrecht für unsere Prüfstellen liegt bei der Landeseichbehörde „Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)“.
UNSERE PRÜFSTELLEN IM ÜBERBLICK
ENI 5
PRÜFSTELLE FÜR MESSGERÄTE
FÜR ELEKTRIZITÄT
Leistungen:
- Stichprobenprüfung
- Eichung
- Befundprüfung
- Qualität- & Annahmeprüfung
Messgerätearten:
- elektronische und mechanische ein-/mehrphasige Stromzähler bis 100 A
/480 V (inkl. moderner Messeinrichtungen) - sowie Zusatzeinrichtungen
- Basiszähler in Vorbereitung
GNI 5
Prüfstelle für Messgeräte
für Gas
Leistungen:
- Stichprobenprüfung
- Eichung
- Befundprüfung
- Qualität- & Annahmeprüfung
Messgerätearten:
- Balgengaszähler bis max. Durchfluss
von 10 m3/h - G4
- G6
WNI 5
Prüfstelle für Messgeräte
für Wasser
Leistungen:
- Stichprobenprüfung
- Eichung
- Befundprüfung
- Qualität- & Annahmeprüfung
- eigene Werkstatt für Reinigung, Reparatur, Instandsetzung und neuwertige Wiederaufbereitung von Wasserzählern
Messgerätearten:
- Kaltwasserzähler bis max. Durchfluss
von 300 m³/h - Haushaltswasserzähler
- Groß- und Brunnenwasserzähler
- Woltmanzähler
- Verbundzähler
DURCHFÜHRUNG EINER BEFUNDPRÜFUNG
Sie haben begründete Zweifel an der korrekten Funktionsweise Ihrer Messeinrichtung?
Gemäß § 39 Mess- & Eichgesetz können Sie eine Befundprüfung Ihres Zählers beantragen.