Hintergrund zum Smart Meter Rollout
Die Energiewende verändert die Anforderungen an Stromnetze. Wind- und Solaranlagen speisen abhängig von den Wetterbedingungen Strom ein, während etwa Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Elektroautos den Verbrauch und die Einspeisung vor Ort verändern. Damit Netzbetreiber diese Entwicklungen besser erfassen können, kommen digitale Messtechnik und intelligente Messsysteme zum Einsatz.
Ein intelligentes Messsystem (kurz iMSys, umgangssprachlich Smart Meter) besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart Meter Gateway. Es erfasst den Stromverbrauch und übermittelt die Messwerte.
Warum werden neue Stromzähler eingebaut?
Rechtliche Rahmenbedingungen Smart Meter
Am 26. Mai 2023 ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) in Kraft getreten. Der Smart Meter Rollout soll dadurch beschleunigt werden. Ab 2025 sind Haushalte mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh oder einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW dazu verpflichtet, ein Smart Meter zu installieren. Bis spätestens 2032 soll der Umstieg auf eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erfolgt sein.
Um sicherzustellen, dass Verbrauchende von einem Smart Meter profitieren, sollen ab spätestens 2025 dynamische Tarife eingeführt werden. Diese ermöglichen Verbrauchende, ihren Stromverbrauch genau dann anzupassen, wenn außerhalb der Spitzenzeiten die Marktpreise niedrig sind und können somit Einsparpotenziale bieten.
Bei wem ist die Montage eines intelligenten Messsystems verpflichtend?
In Deutschland schreibt das Gesetz den Einbau von intelligenten Messsystemen für spezifische Verbrauchergruppen vor:
- Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
- Haushalte, die über stromerzeugende Anlagen wie Photovoltaikanlagen verfügen und deren Nennleistung über 7 kW liegt
- Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, dazu zählen etwa Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen
Für alle anderen Verbrauchenden ist die Nachrüstung eines Smart Meter bzw. intelligenten Stromzählers optional.
Datenschutz in Bezug auf Smart Meter
Die Verbrauchsdaten, die ein Smart Meter erfasst, können einen tiefen Einblick in das Energienutzungsverhalten eines Verbrauchenden geben. Um eine Überwachung des Nutzenden durch die Verwendung dieser Daten auszuschließen, existieren strikte gesetzliche Vorgaben für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten. Zudem muss ein Smart Meter technische Standards und Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen. Nur nach einer Zertifizierung darf das intelligente Messsystem vom Messstellenbetreiber in den Haushalten installiert werden.
Datenübertragung bei Smart Metern
Ein Smart Meter besteht aus einem Basiszähler und einem Smart Meter Gateway (SMGW). Letzteres fungiert als Kommunikationsmodul, das für die Übertragung der Verbrauchsdaten zuständig ist. Zugriff auf diese sensiblen Daten hat ausschließlich der Messstellenbetreiber.
Dieser dient als Administrator und hat die Berechtigung, die Daten zu analysieren und bei Bedarf an relevante Parteien wie den Netzbetreiber oder den Verbrauchenden weiterzuleiten.
Was müssen Mieterinnen und Mieter bei der Installation eines Smart Meters beachten? Welche Rechte und Pflichten haben Sie?
Mietende müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau eines Smart Meters vom Messstellenbetreiber informiert werden. 14 Tage vor dem geplanten Umbau muss ein spezifischer Termin mitgeteilt werden.
Als mietende Person ist es Ihre Pflicht, den Zugang zur Wohnung zu gewährleisten, wenn sich der Zähler innerhalb der Wohnung befindet. Falls der geplante Umbautermin nicht passt, muss der Messstellenbetreiber mindestens einen Alternativtermin anbieten. Bei Fragen oder Problemen hinsichtlich des Termins sollten Sie direkt mit dem Messstellenbetreiber in Kontakt treten.
Sollten Sie als Mietende von einem geplanten Smart Meter Einbau betroffen sein, besteht keine Möglichkeit, diesem zu widersprechen. Allerdings können Sie auf eigenen Wunsch hin ein Smart Meter einbauen lassen, auch wenn für Ihre Wohnung aktuell noch keines vorgesehen ist. Der Messstellenbetreiber hat jedoch das Recht, diesen Einbau zu verweigern. Die Kosten hierfür müssen individuell mit dem jeweiligen Messstellenbetreiber verhandelt werden.
Smart Meter für die Zukunft
Die Digitalisierung verändert das Messwesen und die Steuerung von Energieflüssen. Smart Meter bilden einen wichtigen Baustein dieser Transformation. Mit ihrer Fähigkeit, genaue Energieverbrauchsdaten zu erheben und zu kommunizieren, ermöglichen sie Verbrauchenden, ihr Energieverhalten besser zu verstehen und zu optimieren.
Bei der Nutzung von Smart Metern sollten jedoch auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und Datenschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Es bleibt spannend zu sehen, wie sich die Technologie in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird und welche neuen Möglichkeiten sie im Zuge der digitalen Energiewende eröffnen wird.
Häufig gestellte Fragen
Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Die zentralen Herausforderungen unseres Stromnetzes sind, Ihnen sowohl jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen als auch das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu halten. Ein Stromnetz funktioniert nur dann, wenn so viel eingespeist wird, wie auch verbraucht wird. Mit der Zunahme der Nutzung regenerativer Energien, z.B. aus Sonne und Wind, ist dies nicht mehr so einfach möglich. Strom wird erzeugt, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint, unabhängig davon, ob zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende Nachfrage besteht oder nicht. Um diese Herausforderung meistern zu können, muss unser Stromnetz intelligenter werden. Die Einführung intelligenter Messtechnik ist ein Baustein auf dem Weg zum intelligenten Stromnetz der Zukunft, dem sogenannten "Smart Grid".
Das Messstellenbetriebsgesetz regelt alle Rahmenbedingungen für den Betrieb von Messstellen und deren Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Es wurde 2016 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eingeführt und zuletzt 2023 novelliert.
GNDEW ist die Abkürzung für "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende". Dieses Gesetz führt eine Reihe von Neuerungen ein, insbesondere wird der rechtliche Rahmen für das Messwesen stärker auf die Digitalisierung des Stromnetzes ausgerichtet. Teil des GNDEW ist auch die Überarbeitung des Messstellenbetriebsgesetzes, dass die Vorschriften für den nationalen Smart Meter-Rollout enthält.
Intelligente Messtechnik ist elementar für eine energiesichere Zukunft. Die intelligenten Stromnetze mit ihren Steuerungsmöglichkeiten sind gerade in den Zeiten der Energiekrise und des weiteren Ausbaus von dezentraler Energieerzeugung und Verbrauchern wie Wärmepumpen und Wallboxen für die Elektromobilität noch mehr in den Fokus gerückt.
Verbraucher sollen in vielfacher Hinsicht profitieren: Zum einen erhalten sie die Möglichkeit einer Visualisierung ihres Verbrauchsverhaltens, was dabei helfen kann, den Stromverbrauch besser nachzuvollziehen. Zum anderen können Verbraucher Stromtarife abschließen, die besser zum individuellen Verbrauchsverhalten passen und so die Stromkosten senken können. Auch Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen zu Verbrauchsverlagerungen sind möglich (sog. dynamische Tarife) und erweitern die Optimierungsoptionen insbesondere mit dem Einsatz von Wärmepumpen, Batteriespeichern und E-Mobilität.
Außerdem entfällt durch intelligente Messsysteme eine Vor-Ort-Ablesung. Unerwünschte Störungen durch Ableserinnen & Ableser oder Ablesekarten gehören hier der Vergangenheit an. Damit stehen die Verbrauchsdaten stichtagsgenau zur Verfügung, z. B. zum Jahreswechsel oder bei einem Ein- bzw. Auszug.
Durch die zunehmenden Schwankungen aufgrund der Nutzung erneuerbarer Energien im Stromnetz muss dieses so gesteuert werden, dass es nicht zusammenbricht und es folglich zu Stromausfällen kommt. Dabei kann einerseits das Netz selbst gesteuert werden, um es vor Überlastung zu schützen. Mit Steuerung ist aber auch die Zu- oder Abregelung von Einspeisern wie Photovoltaik- oder Windkraftanlagen oder großen Verbrauchern gemeint. In Situationen, wenn das Stromnetz keinen Strom mehr aufnehmen kann, kann es notwendig sein, solche Erzeugungsanlagen technisch zu drosseln.
Ziel ist es einerseits, durch intelligente und dynamische Steuerung, oder auch Leistungsreduzierung, in verbrauchsintensiven Stunden die komfortable Stromnutzung zu gewährleisten. So kann es in Ausnahmefällen für einen kurzen definierten Zeitraum auch zu einem „Dimmen“, also zur Leistungsreduzierung, des Haushaltsanschlusses kommen. Hierbei ist jedoch gewährleistet, dass so viel Leistung zur Verfügung steht, dass die üblichen Verbraucher des Haushalts und die Wärmepumpe weiterhin genutzt werden können.
Steuern heißt aber andererseits auch, dass in Zeiten, in denen viel erneuerbare Energie zur Verfügung steht, Verbraucher mittels dynamischer Tarife hinzugeschaltet werden können. So können in diesen Zeiten die Batteriespeicher oder das E-Auto geladen werden oder die Wärmepumpe füllt den Warmwasserspeicher.
Jeder Haushalt in Deutschland soll bis 2032 eine moderne Messeinrichtung (kurz mME oder einen Basiszähler) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) bekommen. Dies ist vom Gesetzgeber im "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" geregelt, welches am 27.05.2023 in Kraft getreten ist.
Intelligente Messsysteme (iMSys) und moderne Messeinrichtungen (mME) / Basiszähler unterliegen den strengen Vorgaben der deutschen Eichbehörden und des Eichgesetzes. So wird sichergestellt, dass die verbrauchten Strommengen auch korrekt gemessen und abgerechnet werden können. Es werden nur solche Geräte zugelassen, die diese Vorgaben erfüllen. So ist unabhängig von Ihrem Energieversorger für einheitliche, hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards gesorgt.