HINTERGRUND ZUM SMART METER ROLLOUT

Unter dem Stichwort "Energiewende" werden der Ausbau und die Nutzung regenerativer Energien (wie Sonne und Wind) verstanden. Die Energiewende beschreibt den Weg zu einer sicheren und sauberen Energieversorgung. Damit einher geht die Abkehr von fossilen Energieträgern (wie Kohle und Erdgas) sowie der Ausstieg aus der Kernenergie.

Die Energiewende stellt unsere Stromnetze vor neue Herausforderungen. Ein zentraler Baustein für das intelligente Stromnetz der Zukunft ist der Smart Meter. 

 

Warum werden neue Stromzähler eingebaut?

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Hintergrund des Smart Meter Rollouts

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN SMART METER 

Am 26. Mai 2023 ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) in Kraft getreten. Der Smart Meter Rollout soll dadurch beschleunigt werden. Ab 2025 sind Haushalte mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh oder einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW dazu verpflichtet, ein Smart Meter zu installieren. Bis spätestens 2032 muss der Umstieg auf eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erfolgt sein.

Um sicherzustellen, dass Verbrauchende von einem Smart Meter profitieren, sollen ab spätestens 2025 dynamische Tarife eingeführt werden. Diese ermöglichen Verbrauchende, ihren Stromverbrauch genau dann anzupassen, wenn außerhalb der Spitzenzeiten die Marktpreise niedrig sind. Auf diese Weise können Verbrauchende ihr Konsumverhalten so gestalten, dass sie ihre Stromkosten erheblich reduzieren können.

BEI WEM IST DIE MONTAGE EINES INTELLIGENTEN MESSSYSTEMS VERPFLICHTEND?

In Deutschland schreibt das Gesetz den Einbau von intelligenten Messsystemen für spezifische Verbrauchergruppen vor:

  • Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
  • Haushalte, die über stromerzeugende Anlagen wie Photovoltaikanlagen verfügen und deren Nennleistung über 7 kW liegt
  • Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, dazu zählen etwa Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen

Für alle anderen Verbrauchenden ist die Nachrüstung eines Smart Meter bzw. intelligenten Stromzählers optional.

DATENSCHUTZ IN BEZUG AUF SMART METER

Die Verbrauchsdaten, die ein Smart Meter erfasst, können einen tiefen Einblick in das Energienutzungsverhalten eines Verbrauchenden geben. Um eine Überwachung des Nutzenden durch die Verwendung dieser Daten auszuschließen, existieren strikte gesetzliche Vorgaben für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten. Zudem muss ein Smart Meter technische Standards und Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen. Nur nach einer Zertifizierung darf das intelligente Messsystem vom Messstellenbetreiber in den Haushalten installiert werden. 

DATENÜBERTRAGUNG BEI SMART METERN

Ein Smart Meter besteht aus einem Basiszähler und einem Smart Meter Gateway (SMGW). Letzteres fungiert als Kommunikationsmodul, das für die Übertragung der Verbrauchsdaten zuständig ist. Zugriff auf diese sensiblen Daten hat ausschließlich der Messstellenbetreiber.
Dieser dienst als Administration und hat die Berechtigung, die Daten zu analysieren und bei Bedarf an relevante Parteien wie den Netzbetreiber oder den Verbrauchenden weiterzuleiten.

WAS MÜSSEN MIETERINNEN UND MIETER BEI DER INSTALLATION EINES SMART METERS BEACHTEN? WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN HABEN SIE?

Mietende müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau eines Smart Meters vom Messstellenbetreiber informiert werden. 14 Tage vor dem geplanten Umbau muss ein spezifischer Termin mitgeteilt werden.

Als mietende Person ist es Ihre Pflicht, den Zugang zur Wohnung zu gewährleisten, wenn sich der Zähler innerhalb der Wohnung befindet. Falls der geplante Umbautermin nicht passt, muss der Messstellenbetreiber mindestens einen Alternativtermin anbieten. Bei Fragen oder Problemen hinsichtlich des Termins sollten Sie direkt mit dem Messstellenbetreiber in Kontakt treten.

Sollten Sie als Mietende von einem geplanten Smart Meter Einbau betroffen sein, besteht keine Möglichkeit, diesem zu widersprechen. Allerdings können Sie auf eigenen Wunsch hin ein Smart Meter einbauen lassen, auch wenn für Ihre Wohnung aktuell noch keines vorgesehen ist. Der Messstellenbetreiber hat jedoch das Recht, diesen Einbau zu verweigern. Die Kosten hierfür müssen individuell mit dem jeweiligen Messstellenbetreiber verhandelt werden. 

SMART METER FÜR DIE ZUKUNFT

Der Wandel zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Energiebereich ist unaufhaltsam. Smart Meter bilden einen wichtigen Baustein dieser Transformation. Mit ihrer Fähigkeit, genaue Energieverbrauchsdaten zu erheben und zu kommunizieren, ermöglichen sie Verbrauchenden, ihr Energieverhalten besser zu verstehen und zu optimieren, und tragen gleichzeitig zu einer effizienteren Gestaltung des Energiesystems bei. Zudem erlauben sie eine effektivere Integration von erneuerbaren Energien.

Bei der Nutzung von Smart Metern sollten jedoch auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und Datenschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Es bleibt spannend zu sehen, wie sich die Technologie in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird und welche neuen Möglichkeiten sie im Zuge der digitalen Energiewende eröffnen wird. 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

FAQ | SMART METER ROLLOUT

Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Die zentralen Herausforderungen unseres Stromnetzes sind, Ihnen sowohl jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen als auch das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu halten. Ein Stromnetz funktioniert nur dann, wenn so viel eingespeist wird, wie auch verbraucht wird. Mit der Zunahme der Nutzung regenerativer Energien, z.B. aus Sonne und Wind, ist dies nicht mehr so einfach möglich. Strom wird erzeugt, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint, unabhängig davon, ob zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende Nachfrage besteht oder nicht. Um diese Herausforderung meistern zu können, muss unser Stromnetz intelligenter werden. Die Einführung intelligenter Messtechnik ist ein Baustein auf dem Weg zum intelligenten Stromnetz der Zukunft, dem sogenannten "Smart Grid", und auch notwendig für die Transformation hin zu einer kohlenstoffärmeren Zukunft.

Das Messstellenbetriebsgesetz regelt alle Rahmenbedingungen für den Betrieb von Messstellen und deren Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Es wurde 2016 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eingeführt und zuletzt 2023 novelliert.

GNDEW ist die Abkürzung für "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende". Dieses Gesetz führt eine Reihe von Neuerungen ein, insbesondere wird der rechtliche Rahmen für das Messwesen stärker auf die Digitalisierung des Stromnetzes ausgerichtet. Teil des GNDEW ist auch die Überarbeitung des Messstellenbetriebsgesetzes, dass die Vorschriften für den nationalen Smart Meter-Rollout enthält.

Intelligente Messtechnik ist elementar für eine energiesichere Zukunft. So wird ein effizienteres, umweltfreundlicheres und intelligenteres Energiesystem mit intelligenten Netzen möglich. Das bedeutet, dass der Strom immer dahin kann, wo er gerade benötigt wird. Die intelligenten Stromnetze mit ihren Steuerungsmöglichkeiten sind gerade in den Zeiten der Energiekrise und des weiteren Ausbaus von dezentraler Energieerzeugung und Verbrauchern wie Wärmepumpen und Wallboxen für die Elektromobilität noch mehr in den Fokus gerückt.

Verbraucher sollen in vielfacher Hinsicht profitieren: Zum einen erhalten sie die Möglichkeite einer präzisen Visualisierung ihres Verbrauchsverhaltens, was zu energiesparendem Verhalten motiviert. Zum anderen können Verbraucher Stromtarife abschließen, die besser zum individuellen Verbrauchsverhalten passen und so die Stromkosten senken. Auch Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen zu Verbrauchsverlagerungen sind möglich (sog. dynamische Tarife) und erweitern die Optimierungsoptionen insbesondere mit dem Einsatz von Wärmepumpen, Batteriespeichern und E-Mobilität.

Außerdem entfällt durch intelligente Messsysteme eine Vor-Ort-Ablesung. Unerwünschte Störungen durch Ableserinnen & Ableser oder Ablesekarten gehören hier der Vergangenheit an. Damit stehen die Verbrauchsdaten stichtagsgenau zur Verfügung, z.B. zum Jahreswechsel oder bei einem Ein- bzw. Auszug.

Durch die zunehmenden Schwankungen aufgrund der Nutzung erneuerbarer Energien im Stromnetz muss dieses so gesteuert werden, dass es nicht zusammenbricht und es folglich zu Stromausfällen kommt. Dabei kann einerseits das Netz selbst gesteuert werden, um es vor Überlastung zu schützen. Mit Steuerung ist aber auch die Zu- oder Abregelung von Einspeisern wie Photovoltaik- oder Windkraftanlagen oder großen Verbrauchern gemeint. In Situationen, wenn das Stromnetz keinen Strom mehr aufnehmen kann, kann es notwendig sein, solche Erzeugungsanlagen technisch zu drosseln. Darüber hinaus kann Steuerung im Ernstfall bedeuten, dass beispielsweise große Verbraucher, wie z.B. Kühlhäuser, zugeschaltet werden, damit überschüssiger Strom die Netze nicht überlastet und Erneuerbare Energieanlagen nicht abgeregelt werden müssen. 

Ziel ist es einerseits, durch intelligente und dynamische Steuerung, oder auch Leistungsreduzierung, in verbrauchsintensiven Stunden die komfortable Stromnutzung zu gewährleisten. So kann es in Ausnahmefällen für einen kurzen definierten Zeitraum auch zu einem „Dimmen“, also zur Leistungsreduzierung, des Haushaltsanschlusses kommen. Hierbei ist jedoch gewährleistet, dass so viel Leistung zur Verfügung steht, dass die üblichen Verbraucher des Haushalts und die Wärmepumpe weiterhin genutzt werden können. 

Steuern heißt aber andererseits auch, dass in Zeiten, in denen viel erneuerbare Energie zur Verfügung steht, Verbraucher mittels dynamischer Tarife hinzugeschaltet werden können. So können in diesen Zeiten die Batteriespeicher oder das E-Auto geladen werden oder die Wärmepumpe füllt den Warmwasserspeicher. 

Jeder Haushalt in Deutschland soll bis 2032 eine moderne Messeinrichtung (kurz mME oder einen Basiszähler) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) bekommen. Dies ist vom Gesetzgeber im "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" geregelt, welches am 27.05.2023 in Kraft getreten ist.

Großbritannien, Österreich, Italien, Schweden, die Niederlande, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Neuseeland gehören zu den Ländern, die bereits intelligente Messtechnik nutzen. Über die Hälfte der Länder in der EU haben den Smart Meter Rollout weitgehend oder vollständig umgesetzt. Deutschland gehört insoweit zu den Schlusslichtern. Setzt aber besonders sichere Technologie ein, die auch Vorteile beim Schalten und Steuern hat. 

Für Deutschland werden bis 2030 65% weniger Treibhausgasemissionen geplant. Das Ziel in allen Ländern ist es, die Stromnetze intelligenter zu machen und damit die Energiesicherheit zu gewährleisten. Es schafft aber auch mehr Transparenz und Flexibilität beim Stromverbrauch und hilft beim Energiesparen zu unterstützen.

Intelligente Messsysteme (iMSys) und moderne Messeinrichtungen (mME) / Basiszähler unterliegen den strengen Vorgaben der deutschen Eichbehörden und des Eichgesetzes. So wird sichergestellt, dass die verbrauchten Strommengen auch korrekt gemessen und abgerechnet werden können. Es werden nur solche Geräte zugelassen, die diese Vorgaben erfüllen. So ist unabhängig von Ihrem Energieversorger für einheitliche, hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards gesorgt.