Smart Meter Light: Warum wir keine neue Geräteklasse brauchen

Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 „Smart Meter Light" erstmals politisch auf die Agenda gesetzt. Die Diskussion, was damit konkret gemeint ist und wie es ausgestaltet werden könnte, ist jetzt gestartet. Für Stadtwerke und Messstellenbetreiber öffnet sich damit ein bedeutsames Gestaltungsfenster.

In Verbänden, (sozialen) Medien, Unternehmen und Arbeitsgruppen wird das Thema nun kontrovers besprochen. Die Frage ist, ob die Ziele ‚Kostensenkung‘ und ‚Prozesseffizienz‘ durch eine neue „Light-Variante“ des digitalen Stromzählers erreicht werden kann. Der Verband FNN/VDE hat beispielsweise ein Positionspapier dazu veröffentlicht (vde.com) und kritisiert darin den Vorstoß – ein weiteres Zeichen dafür, wie intensiv die Branche gerade um ein effizientes Messwesen für Deutschland ringt.

 

Unsere Position: Skalieren statt neu erfinden

smartOPTIMO hat hierzu ebenfalls ein Positionspapier veröffentlicht, das eine klare Linie vertritt: Es braucht keine neue Geräteklasse neben der bestehenden Smart-Meter-Gateway-Infrastruktur (SMGW). Was politisch als Smart Meter Light diskutiert wird, lässt sich mit heute bereits verfügbarer, eichrechtskonformer und erprobter Technik erreichen – schneller und ohne die Risiken einer Neuentwicklung.

Der zentrale Hebel dafür heißt 1:n-Metering: Ein SMGW liest nicht nur einen, sondern mehrere Zähler gleichzeitig aus. Mit unserem Partner peermetering (www.peermetering.de) lässt sich dieses Prinzip deutlich skalieren. In Labor- und Friendly-User-Tests haben wir zudem gezeigt, dass eine liegenschaftsübergreifende Auslesung technisch machbar ist – ein SMGW könnte künftig auch Zähler aus benachbarten Gebäuden im Umkreis von mehreren hundert Metern miterfassen.

 

Was es braucht, ist überschaubar

Anders als bei einer komplett neuen Geräteklasse ist hierfür keine Neuentwicklung, keine neue Zertifizierung und kein Parallelaufbau notwendig. Es braucht im Kern eine minimale Anpassung des Rechtsrahmens: die Aufhebung der aktuellen Beschränkung der Auslesung auf die eigene Liegenschaft. Damit ließen sich erhebliche Skaleneffekte heben – wirtschaftlich, technisch und regulatorisch anschlussfähig an das bestehende System.

Unsere vollständige Argumentation, inklusive einer klaren Abgrenzung zu Ansätzen, die aus unserer Sicht nicht zielführend sind, finden Sie in unserem Positionspapier.

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