smartOPTIMO startet „Plattform Wohnungswirtschaft“

Osnabrück/Münster, 08.11.2017 – Mit der Gründung der „Plattform Wohnungswirtschaft“ reagiert die smartOPTIMO GmbH & Co. KG auf zukünftige Herausforderungen für Stadtwerke durch § 6 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsBG). Vorgestellt wird das Projekt am 29. November 2017 in Münster im Rahmen des „Netz- und Vertriebsforums“.

Im Rahmen der neu ins Leben gerufenen „Plattform Wohnungswirtschaft“ unterstützt smartOPTIMO kommunale Unternehmen bei der Entwicklung von Strategien und Produkten. smartOPTIMO übernimmt die Rolle des Koordinators und moderiert den fachlichen Austausch. Zudem stellt das Stadtwerkenetzwerk ein qualitativ hochwertiges technisches und kaufmännisches Produkt- und Projektmanagement sicher. Die „Plattform Wohnungswirtschaft“ ermöglicht den Stadtwerken frühzeitig die notwendigen Angebote zu entwickeln und sich Marktanteile zu sichern.
Die Kick-Off-Veranstaltung, bei der das Projektvorgehen vorgestellt wurde, fand am 29. November 2017 im Factory Hotel Münster statt und war Bestandteil des „Netz- und Vertriebsforums“. Das Angebot richtete sich insbesondere an Verantwortliche in Vertrieb, Marketing, Produktentwicklung und Key Account Management.
Hintergrund:
Der 1. Januar 2021 ist für Stadtwerke ein Datum mit großer Bedeutung. Laut § 6 MsBG kann statt des Anschlussnutzers von diesem Zeitpunkt an der Anschlussnehmer den Messstellenbetreiber auswählen. Voraussetzung:

  • Dieser bietet verbindlich an, alle Zählpunkte der Liegenschaft für Strom mit intelligenten Messsystemen auszustatten,
  • neben dem Messstellenbetrieb der Sparte Strom mindestens einen zusätzlichen Messstellenbetrieb der Sparten Gas, Fernwärme oder Heizwärme über das Smart-Meter-Gateway zu bündeln und
  • den gebündelten Messstellenbetrieb für jeden betroffenen Anschlussnutzer der Liegenschaft durchzuführen, ohne dass dies in Summe mehr kostet als für den bisher getrennten Messstellenbetrieb.

Dies bedeutet: Das bisherige Wahlrecht des Mieters fällt weg, und der Hauseigentümer kann bestimmen, wer die Ablesung von Strom, Wasser etc. durchführt. Was zur Folge hat, dass sich auch der assoziierte Lieferant des neuen Messstellenbetreibers direkt bei diesem Kunden positionieren kann. Für Stadtwerke birgt die zukünftige Rechtslage somit erhebliche Risiken, aber auch Chancen für das eigene Geschäft. Um für die neue Situation gewappnet zu sein und sich konkurrenzfähig aufstellen zu können, entwickeln Stadtwerke nun attraktive Angebote für die Zielgruppe. „Potenzielle neue Produkte für die Wohnungswirtschaft sind zum Beispiel Heizkostenabrechnung, die spartenübergreifende Auslesung und Mieterstrommodelle“, erläutert Sebastian Icks, Prokurist sowie Leiter Beratung und Projektmanagement kommunale Partner der smartOPTIMO GmbH & Co. KG. „Wir sehen, auch nach Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft, dass die Chancen die Risiken überwiegen, da insbesondere viele kommunale Wohnungswirtschaftsunternehmen gerne mit Stadtwerken zusammenarbeiten möchten“, führt er weiter aus.